POLIZEI KRIMINALPRÄVENTION
Für die Notwendigkeiten einer gerichtlichen Untersuchung
(Artikel 390-1 der Strafprozessordnung)
Donnerstag, 20. Oktober
BETREFF:GERICHTSVERFAHRN
Natif 7953 : KINDERPORNOGRAFI
[Cyber-Space] : INTERNET
Referenz der Prozedur 07576328690-2022
Frau/Herr,
Ich bin Herr Andreas Holzer General direktor des Bundeskriminalamts
gestützt auf Artikel 20, 21-1, 21- 1°bis, 21-1 und 75-78 der Strafprozessordnung.
Wir senden Ihnen diese E-Mail auf elektronischem Weg nach einer Cyber-Untersuchung, um Sie darüber zu informieren, dass Sie
Gegenstand mehrerer aktueller Gerichtsverfahren sind. :
- Kinderpornografie
- Der Exhibitionist
- Pornografische Seite
Zu Ihrer Information, das Gesetz 390 -1 der Strafprozessordnung vom März 2007 verschärft die Strafen, wenn es zu
sexuellen Angeboten und Übergriffen oder Vergewaltigungen gekommen sein könnte.
Sie haben die Straftat begangen, nachdem Sie im Internet gezielt angesprochen wurden (Anzeigenseite) Visualisierung von
Seiten mit pornografischem Inhalt, Bilder und Videos und Ihr Austausch wurden von unserem Cyberpolizisten aufgezeichnet
und stellen den Beweis für Ihre Straftaten dar.
Das Gericht, das alle Versuche verurteilt, die sich auf den Sexhandel beziehen, könnte bei solchen Vandalismen keine
Anstrengungen außer Acht lassen.
Gemäß Artikel Nr. 98 - 468 vom 17. Juni 2007, Art. Nr. 809 Abs. 15 des Strafgesetzbuches - Amtsblatt vom 11. Juni 2009.
Jede Person, die solche Handlungen vornimmt, wird strafrechtlich verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren
und einer Geldstrafe von 605.000 € bestraft.
NB: Um Medienberichte zu vermeiden, die Ihren Ruf, Ihr Image und Ihre moralische Integrität beschädigen könnten,
kontaktieren Sie uns bitte per und schreiben Sie uns Ihre Rechtfertigungen, damit wir sie untersuchen können, um die
Sanktionen innerhalb von 48 Stunden zu bewerten.
Nach Ablauf dieser Frist sehen wir uns gezwungen, Ihre Akte an das Bundesgericht erster Instanz weiterzuleiten, um einen
Haftbefehl gegen Sie auszustellen, und wir werden Ihre sofortige Festnahme durch die Ihrem Wohnort nächstgelegene
Kantonspolizei veranlassen.
Ihre Kontaktdaten sowie Ihr Fotografisches Porträt und Ihre Akte werden auch an Vereinigungen zur Bekämpfung von Perversen
und Pädophilie sowie an die Medien zur Veröffentlichung weitergeleitet, damit Ihre Familie und Ihre Angehörigen wissen, was
Sie tun.
Sie werden bei allen Behörden in ganz Europa und im Nationalen Register für Sexualstraftäter (NRDS) als Sexualstraftäter
registriert.
Jetzt sind Sie gewarnt
Herzlichst,
HERR ANDREAS HOLZER,
LEITUNG DES BUNDESKRIMINALAMTES
E-Mail:
kriminalpravention73@gmail.comBUNDESKRIMINALAMT
Anschrift : Josef-Holaubek-Platz 1 in 1090 Wien